Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche, sowie deren Angehörigen oder Bezugspersonen, die durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch verletzt worden sind. Dies können sein:

  • Menschen, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebten.
  • Menschen, die häusliche Gewalt erleben oder erlebten.
  • Menschen, die im öffentlichen Raum Gewalt ausgesetzt sind oder waren.
  • Menschen, die überfallen, verletzt oder beraubt wurden.
  • Menschen, die aufgrund eines durch Dritte verursachten Verkehrsunfalles verletzt wurden.
  • Menschen, die durch einen Ärztebehandlungsfehler verletzt wurden.
  • Menschen, die aufgrund einer Straftat Angehörige verloren haben.

Der Anspruch besteht:

  • unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin ermittelt worden ist, sich schuldhaft verhalten hat oder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
  • unabhängig davon, ob bei der Polizei Anzeige erstattet wurde oder nicht.
  • unabhängig davon, ob die Straftat schon längere Zeit zurückliegt.

Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen (Angehörige).


Anlaufstelle für Fürsorgerische Zwangsmassnahmen (FSZM)

Sind Sie betroffen von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981?

Diese Zwangsmassnahmen umfassen administrative Versorgungen, Zwangskastrationen und -sterilisierungen, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen als Verding-, Kost oder Pflegekinder und Heimkinder.

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Opferberatungsstelle zu wenden.

  • Wir hören Ihnen zu, wenn Sie Ihre belastenden Erlebnisse mitteilen wollen.
  • Wir helfen Ihnen, bei der Suche nach allfälligen Akten Ihrer Geschichte.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einreichung des Gesuches um Solidaritätsbeitrag beim Bund.
  • Wir vermitteln Ihnen nach Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten, die der Bewältigung des Geschehenen Unterstützung bieten können (z.B. psychologische Fachpersonen).

Weitere Informationen unter:
www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Opferberatungsstelle des Kantons Luzern

Obergrundstrasse 70

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 228 74 00

E-Mail


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Co-Leitung Opferberatungsstelle
Jeannine Borboa
Frank Tobias

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