Die ergänzenden Hilfen zur Erziehung richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien. Sie werden von sozialen Einrichtungen auf der Grundlage des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) erbracht. Gestützt auf das SEG soll der Luzerner Bevölkerung ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot zur Verfügung stehen. Innerhalb der ergänzenden Hilfen zur Erziehung gibt es sowohl ambulante als auch stationäre Angebote.
Ambulante Angebote
- Aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung
- Begleitung von Careleaverinnen und Careleavern
- Besuchsbegleitung
Stationäre Angebote
- Wohnen und Betreuung (Heimpflege)
- Wohnen und Betreuung mit Sonderschule Verhalten
- Notaufnahme
- Beobachtung und Abklärung
- Wohnen und Betreuung Verhalten und psychische Probleme,
- Wohnen und Betreuung mit Berufsfindung und Ausbildung
- Progressionsplätze (teilbetreutes Wohnen)
- Wohnen und Betreuung mit Sonderschule Behinderung
- Dauerpflegeplatz in Pflegefamilien
- Kriseninterventions- und Notfallplätze in Pflegefamilien
- Ergänzende Betreuungsangebote in Pflegefamilien oder Einrichtungen
Nähere Informationen
Angebotsspezifische Merkblätter
Weiterführende Informationen