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Soziales und Gesellschaft

Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Die ergänzenden Hilfen zur Erziehung richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien. Sie werden von sozialen Einrichtungen auf der Grundlage des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) erbracht. Gestützt auf das SEG soll der Luzerner Bevölkerung ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot zur Verfügung stehen. Innerhalb der ergänzenden Hilfen zur Erziehung gibt es sowohl ambulante als auch stationäre Angebote.

Ambulante Angebote

  • Aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung
  • Begleitung von Careleaverinnen und Careleavern
  • Besuchsbegleitung

Stationäre Angebote

  • Wohnen und Betreuung (Heimpflege)
  • Wohnen und Betreuung mit Sonderschule Verhalten
  • Notaufnahme
  • Beobachtung und Abklärung
  • Wohnen und Betreuung Verhalten und psychische Probleme,
  • Wohnen und Betreuung mit Berufsfindung und Ausbildung
  • Progressionsplätze (teilbetreutes Wohnen)
  • Wohnen und Betreuung mit Sonderschule Behinderung
  • Dauerpflegeplatz in Pflegefamilien
  • Kriseninterventions- und Notfallplätze in Pflegefamilien
  • Ergänzende Betreuungsangebote in Pflegefamilien oder Einrichtungen

Nähere Informationen

Angebotsspezifische Merkblätter

Weiterführende Informationen


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

Telefon 041 228 68 78

E-Mail

Bewilligung und Aufsicht SEG Bereich A
Oliver Käch
Fabian Schaulin