Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz

Die Abteilung Rechtsdienst und die Opferberatungsstelle sind zuständig für den Vollzug des Opferhilfegesetzes.


Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind. Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen (Angehörige).  


Opferberatungsstelle

  • Die Abteilung Rechtsdienst bearbeitet Gesuche um Kostenbeiträge an längerfristige Hilfeleistungen, die von der Opferberatungsstelle vermittelt werden.
  • Die Abteilung Rechtsdienst entscheidet über Entschädigungs-, Entschädigungsvorschuss- und Genugtuungsgesuche der Opfer.
  • Die Abteilung Rechtsdienst nimmt Regress auf den Täter oder die Täterin und/oder weitere haftpflichtige Dritte.
  • Die Abteilung Rechtsdienst vertritt die Opferhilfebehörden des Kantons Luzern in kantonalen, regionalen und nationalen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien.

Kontakt

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Leitung Rechtsdienst / Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
Bernadette von Deschwanden

Juristische Mitarbeitende
Gloria Bähler
Piera Burren
Nicola Käser
Andrea Lehner
Yolanda Räber