Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz

Die Abteilung Rechtsdienst und die Opferberatungsstelle sind zuständig für den Vollzug des Opferhilfegesetzes.


Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind. Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen (Angehörige).  


Opferberatungsstelle

  • Die Abteilung Rechtsdienst bearbeitet Gesuche um Kostenbeiträge an längerfristige Hilfeleistungen, die von der Opferberatungsstelle vermittelt werden.
  • Die Abteilung Rechtsdienst entscheidet über Entschädigungs-, Entschädigungsvorschuss- und Genugtuungsgesuche der Opfer.
  • Die Abteilung Rechtsdienst nimmt Regress auf den Täter oder die Täterin und/oder weitere haftpflichtige Dritte.
  • Die Abteilung Rechtsdienst vertritt die Opferhilfebehörden des Kantons Luzern in kantonalen, regionalen und nationalen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Leitung Rechtsdienst
Bernadette von Deschwanden
Telefon    041 228 78 44

Juristische Mitarbeiterinnen
Gloria Bähler
Telefon   041 228 57 80
Piera Burren
Telefon   041 228 62 15
Andrea Lehner
Telefon   041 228 57 75
Yolanda Räber
Telefon   041 228 57 67

Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
Rita Schüpfer
Telefon   041 228 58 73