Die DISG ist Ansprechpartnerin und Koordinationsstelle für Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Begleitbedarf im Kanton Luzern.
Die Angebote gliedern sich in
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ambulante und stationäre ergänzende Hilfen zur Erziehung (Bereich A gemäss SEG und PAVO)
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ambulante und stationäre Wohn- und Beschäftigungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Bereich B gemäss SEG)
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Einrichtungen der sozialtherapeutischen stationären Suchttherapie gemäss SEG (Bereich C gemäss SEG)
Mit der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) haben sich die Kantone auf eine Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen geeinigt. Als Verbindungsstelle IVSE regelt die DISG kantonsübergreifende Platzierungen in IVSE-anerkannten Institutionen gemeinsam mit anderen Kantonen.
Angebote für Menschen mit Behinderungen
Die Angebote für Menschen mit Behinderungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen Entwicklungen hin zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung. Die Angebote werden ambulant wie auch stationär zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz über Soziale Einrichtungen (SEG) regelt die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Angebote mit weniger als 3 Wohnplätzen und Kleinheime unterstehen den Regelungen nach BPG.
Ambulante Angebote für erwachsene Personen mit Behinderungen
Ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen ermöglichen eine Begleitung für Menschen mit Behinderungen in ihrer eigenen Wohnung und am Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt.
Stationäre Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen
In sozialen Einrichtungen wohnen und arbeiten verschiedene Menschen mit Behinderungen und ähnlichen Bedürfnissen zusammen. Die Einrichtungen erbringen spezialisierte Angebote und ermöglichen eine umfassende Begleitung und Betreuung.