IIZ koordiniert
IIZ steht für die Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlung RAV, Sozialhilfe, WAS IV Luzern sowie je nach Bedarf auch mit anderen Institutionen. IIZ setzt dort an, wo erwerbslose Personen aufgrund einer komplexen Problemsituation mit mehreren dieser Institutionen in Kontakt sind oder wo auf Seite der Institutionen eine mehrfache oder unklare Zuständigkeit besteht.
Anmeldekriterien (Checkliste)
In die Zusammenarbeit einbezogen sind WAS IV Luzern, die 5 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die 83 Gemeinden mit ihren Vollzugsstellen für die Sozialhilfe (SoBZ) sowie bei Bedarf weitere involvierte Stellen. Sie verpflichten sich zu koordiniertem Vorgehen in der Einzelfallarbeit. Ziel ist die berufliche (Re-)Integration.
Ablaufschema IIZ Prozess
IIZ heisst konkret
- Es findet ein Standortgespräch mit den involvierten Fachpersonen der beteiligten Institutionen und der erwerbslosen Person statt.
- Gemeinsam werden Ziele formuliert und ein verbindlicher Handlungsplan erarbeitet.
IIZ-Koordinationsstelle
IIZ Grundlagen
Die Trägerschaft für den Betrieb von IIZ im Kanton Luzern übernehmen die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit des Kantons Luzern (wira), WAS IV Luzern und der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG).