Institutionelle Zusammenarbeit optima.lu. ch

Institutionelle Zusammenarbeit

Der Begriff „Institutionelle Zusammenarbeit“ steht für unterschiedliche Zusammenarbeitsformen bezüglich der beruflichen Wiedereingliederung zwischen Institutionen der Sozialen Sicherheit im Kanton Luzern. Aktuell umfasst er die IIZ (Interinstitutionelle Zusammenarbeit), welche in komplexen Fällen mit drei oder mehr Playern Koordinationsleistungen erbringt.

Neu gehört dazu auch das Pilotprojekt Optima, bei welchem die Klientin oder der Klient explizit ins Zentrum gestellt wird und die Fallführung durch die jeweils kompetenteste Institution übernommen wird. Sobald bei einer Person, um die berufliche Integration erfolgreich durchzuführen, die Dienstleistungen einer anderen Institution (RAV, WAS IV Luzern oder Sozialberatung/SoBZ) im Vordergrund stehen, kann die Bearbeitung der spezifischen Aufgabenstellung vorübergehend an diese Institution übertragen werden.

Das Pilotprojekt, welches vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und vom Staatssekretariat für Arbeit (SECO) unterstützt wurde, dauerte vom 01. Oktober 2018 bis am 30. September 2022. Nach einer abschliessenden Evaluation wurde entschieden, OPTIMA fix in die Regelstrukturen zu überführen.

Die Anmeldung erfolgt unter www.optima.lu.ch

 

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