Integrationspolitische Grundsätze des Kantonalen Integrationsprogramm (KIP)

Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung mit Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Diese ergänzen und unterstützen die bestehenden Integrationsbemühungen der Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt).

Die politische Grundlage besteht aus vier, von Bund und Kantonen gemeinsam getroffenen Grundprinzipien. Der Regierungsrat hat sich verpflichtet, die vier Grundsätze bei der Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Luzern zu berücksichtigen.

Die vier Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik

  • Die schweizerische Integrationspolitik fördert die Chancengleichheit und die Partizipation der ausländischen Bevölkerung.
    Die schweizerische Integrationspolitik ermöglicht längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Die Chancengleichheit setzt voraus, dass Ungleichbehandlungen und Hindernisse zur Integration eliminiert werden. Der Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist deshalb integraler Bestandteil der Integrationspolitik: Der Staat stellt sicher, dass die von ihm erbrachten Leistungen für alle Personen zugänglich sind.
  • Die schweizerische Integrationspolitik setzt auf Eigenverantwortung und fordert die Mitwirkung von Ausländerinnen und Ausländern ein.
    Gemäss Bundesverfassung nimmt in der Schweiz jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Zu diesem Zweck sollen sich aus dem Ausland neu zuziehende Personen mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und eine Landessprache erlernen.
  • Die schweizerische Integrationspolitik nutzt die Potenziale der ausländischen Bevölkerung.
    Die schweizerische Integrationspolitik anerkennt und fördert die Potenziale der ausländischen Bevölkerung. Sie versteht die Förderung der Integration als einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.
  • Die schweizerische Integrationspolitik anerkennt Vielfalt und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Integration setzt sowohl den Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch der einheimischen Bevölkerung voraus. Sie fördert das Zusammenleben auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung sowie gegenseitiger Achtung und Toleranz. Der Staat anerkennt Vielfalt als wertvolle Ressource und gesellschaftliche Realität.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Koordination und Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP)
Caterina Gut
Telefon   041 228 82 13
Marc da Silva
Telefon   041 228 67 15

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