Im Kanton Luzern ist es möglich, unmündige Personen im zivilrechtlichen Rahmen mittels standardisierter Erstbefragung (STEB) befragen zu lassen. Für die Befragungen stehen drei professionell geschulte Fachpersonen zur Verfügung.
Auskünfte zu dieser Dienstleistung erhalten Sie bei der Fachberatung Kinderschutz.
Leitfaden Standardisierte Erstbefragung (STEB)